Das Bindegewebe erfüllt grundlegende Aufgaben im menschlichen Körper. Zwei Spurenelemente — Kupfer und Mangan — verfügen über zugelassene gesundheitsbezogene Angaben, die von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) geprüft wurden.
„Kupfer trägt zur Erhaltung von normalem Bindegewebe bei.“
Gemäß Verordnung (EU) Nr. 432/2012
„Mangan trägt zu einer normalen Bindegewebsbildung bei.“
Gemäß Verordnung (EU) Nr. 432/2012
Leitfaden entdeckenDie nachstehenden Spurenelemente besitzen von der EU zugelassene gesundheitsbezogene Angaben zum Thema Bindegewebe.
Kupfer gehört zu den essenziellen Spurenelementen und ist an einer Reihe biologischer Vorgänge beteiligt. Die EFSA hat folgende gesundheitsbezogene Angabe zugelassen:
Gemäß Verordnung (EU) Nr. 432/2012
Mangan ist ein Spurenelement, das im Organismus an verschiedenen Prozessen beteiligt ist. Die EFSA hat dazu folgende Angabe als zulässig eingestuft:
Gemäß Verordnung (EU) Nr. 432/2012
Sämtliche auf dieser Seite wiedergegebenen gesundheitsbezogenen Angaben sind durch die Verordnung (EU) Nr. 432/2012 gedeckt. Diese Verordnung regelt, welche Angaben im Zusammenhang mit Lebensmitteln innerhalb der Europäischen Union zulässig sind.
Jede hier genannte Angabe wurde von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) anhand wissenschaftlicher Studien bewertet und zugelassen. Nur Angaben, die diesen Bewertungsprozess erfolgreich durchlaufen haben, werden aufgeführt.
Wir verzichten bewusst auf ergänzende Interpretationen oder eigene Bewertungen und geben ausschließlich die amtlich zugelassenen Formulierungen wieder.
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